Vorhabenliste der Stadt Viernheim
Ihr Kontakt bei Fragen zum Vorhaben:
Herr Adalbert Kalus
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Neubau von Straßen, Wegen, Plätzen, Ingenieurbauwerken, Unterführungen
Neubau von Straßen, Wegen, Plätzen, Ingenieurbauwerken, Unterführungen
Zi. 411, 4. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-295
Fax: 06204 988-257
Email: AKalus@viernheim.de
Herr Christoph Jung
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Stadtentwicklung, Bauleitplanung, stv. Amtsleiter
Stadtentwicklung, Bauleitplanung, stv. Amtsleiter
Zi. 512, 5. OG
Rathaus, Kettelerstr. 3, 68519 Viernheim
Telefon: 06204 988-296
Fax: 06204 988-257
Email: CJung@viernheim.de
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Umgestaltung des Knotenpunktes L 3111 / Wiesenweg
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: September 2020 / Version: 6
Inhaltliche Beschreibung:
Die Verkehrssituation am Standort der L 3111 / Wiesenweg würde sich unter Einbezug verkehrs- und umwelttechnischer Gesichtspunkte durch die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes mit Rückbau der Wiesenwegbrücke deutlich verbessern, insbesondere die Erschließungsqualität der Gewerbegebiete 1 und 2 wird dadurch positiv beeinflusst, da zurzeit nicht alle Kfz-Fahrbeziehungen über den Knotenpunkt L3111 / Ohmstraße / Alexander-Flemming-Straße abgewickelt werden können. Das nahe gelegene Wohngebiet wird durch die Entstehung der Lärmemissionen infolge der Umwegfahrten für den Schwerlastverkehr, durch die Höhenlage der Brückenbauwerke stark beeinträchtigt. Weitere Vorteile, die sich aus dem Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros Schweiger und Scholz zur Umgestaltung des Knotenpunktes ergeben sind, die verbesserte Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Leistungsfähigkeit. Der Rückbau des Bauwerks mit anschließender Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes dient als Alternative zur erforderlichen Sanierung der Wiesenwegbrücke. Gegenüber einer klassischen Bauwerksunterhaltung ist bei einem Kreisverkehrsplatz mit erheblichen Unterhaltungseinsparungen im Sinne der wirtschaftlichen Betrachtung unter Einbezug der GVFG-Fördersumme zu rechnen.
Politische Beschlüsse zum Vorhaben:
- Haupt- und Finanzausschuss Wirtschaftsförderung am 24.11.2011
- Ausschuss Umwelt, Energie, Bauen Stadtentwicklung, Agenda 21 am 29.11.2011
- Ausschuss Umwelt, Energie, Bauen am 20.08.2019
- Stadtverordnetenversammlung am 21.08.2019
- Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zurzeit ist die Genehmigungsplanung in Bearbeitung, um das Baurecht über eine Änderung des Bebauungsplans zu schaffen und den GVFG-Antrag mit Einreichung beim Fördermittelgeber zur Maßnahmenförderung abschließen zu können. Die Ausführungsplanung wird im Rahmen der weiteren Planungsphasen nach Schaffung des Baurechts ab ca. Oktober 2020 weitergeführt.
Kosten, soweit bezifferbar:
Rückbau Brückenbauwerk mit Neubau KVP ca. 2.200.000 € brutto (Stand: September 2020)
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte:
- ab 4. Quartal 2020: Ausführungsplanung
- 1. Quartal 2021: Vorbereitung der Vergabe
- 2. Quartal 2021: Mitwirkung bei der Vergabe
- ab 3. Quartal 2021: Mögliche Bauphase
Betroffenes Gebiet:
Viernheim, Wiesenstraße / L3111 - Bannholzgraben / Gewerbegebiet 1 und 2