In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass gemäß der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Viernheim generelle Hundesteuerpflicht besteht. Wer also seinen Hund noch nicht angemeldet hat, möchte ihn bitte umgehend anmelden.
Viernheim, den 15.12.2020
Der Magistrat der Stadt Viernheim
Baaß, Bürgermeister